„Wir helfen Einzelpersonen und Familien,
die aufgrund Ihrer jetzigen Lebenssituation Ihren Haushalt
nicht mehr allein bewältigen können.“

Martina Criens-Voltmer, fachliche Leitung

Leitbild

Was ist ambulante
Haushalts- und Familienhilfe?

Die Haushalts- und Familienhilfe unterstützt in Situa­tionen, in denen eine ausreichende Betreuung in den Familien, besonders der Kinder, nicht gesichert ist. Wir entlasten Menschen bei alltäglichen Hausarbeiten, wie Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen usw.

Wir betreuen Schwangere, Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderungen, kranke und alte Menschen.

So erhalten Sie Freiräume und Erholung, die Sie brauchen, damit die Familiensituation sich so schnell wie möglich wieder normalisiert.

Unser Einsatz erfolgt vor Ort, in Ihrem Haushalt, mit Ihnen und Ihren Kindern. Wir orientieren uns an den vorhandenen Ressourcen. Ziele werden mit Ihnen gemeinsam vereinbart. Die Hilfe baut auf Vertrauen, gegenseitigen Res­pekt und Annahme des Anderen.

Leistungen

In folgenden Situationen helfen wir
Ihnen bei der Familienbetreuung:

  • während Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ambulanter und stationärer Kur
  • wenn Sie während der Schwangerschaft/Risikoschwangerschaft oder nach der Entbindung Hilfe brauchen
  • im Fall einer akuten oder chronischen häusli­chen Erkrankung, z.B. aufgrund eines Unfalls
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behin­de­rungen (Einzelfallhilfe)
  • Betreuung und Hilfe für Senioren

Wir bieten auch zusätzlich:

  • Einkaufsservice
  • Einkaufsbegleitung (auch mit PKW)
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Begleitung zum Arzt
  • Haushaltsreinigung
  • Kinderbetreuung

Finanzierung

Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse oder anderen Sozialversicherungsträgern ist bei uns möglich.

Besprechen Sie Ihre Situation mit Ihrem Arzt und lassen Sie sich eine Bescheinigung zur Vorlage bei ihrer Krankenkasse nach § 38 SGB V oder § 24h SGB V geben.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung oder beantworten weitere Fragen.

Eine private Abrechnung ist ebenfalls möglich.

FAQ

Wer hat Anspruch auf ambulante
Haushalts- und Familienhilfe?

In § 38 SGB V wird die Übernahme der Kosten für Haushaltshilfe verbindlich festgelegt. Es besteht Anspruch, wenn die Erziehungsperson (Mutter oder Vater) ausfällt und diese

  • ein Kind unter 12 Jahren,
  • oder ein Kind mit Behinderung hat,
  • oder in einer Krisensituation ist.

§ 24h SGB V legt den Anspruch auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Entbindung verbindlich fest. Der § 36 SGB XI regelt die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegesachleistung.

  • Hausarzt, Kinderarzt, Frauenarzt
  • Neurologe/Psychiater
  • Krankenhausärzte
  • weitere Fachärzte

Die Haushaltshilfe ist eine gesetzliche Kranken­kassenleistung, wenn Sie mindestens

  • ein Kind unter 12 Jahren haben,
  • oder ein Kind mit Behinderung (bei allen Kassen),
  • oder mindestens Leistungen der Pflegestufe I über die Pflege­kasse beziehen.

Auch weitere Sozialversicherungsträger tragen die Kosten. Einige Kassen zahlen auch Haushaltshilfen bei Vorliegen einer akuten Erkrankung, ohne dass Kinder im Haushalt leben.

Unser Team

Unser Team setzt sich aus der fachlichen Leitung Martina Criens-Voltmer und mehreren geschulten und liebevollen Mitarbeitern zusammen. Bei Bedarf kooperieren wir mit anderen Einrichtungen.

Wir unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht. Rufen Sie uns gerne an oder nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie gern nähere Informationen hätten oder sich grundsätzlich beraten lassen möchten.

Martina Criens Voltmer

Jobs

Wir sind ein kleines, nettes Team und suchen immer flexible Kolleginnen/Kollegen. Sollten momentan keine freien Stellen ausgeschrieben sein, bewerben Sie sich gern initiativ bei uns.

 

Bei Interesse schicken Sie uns gerne Ihre Bewerbung per E-Mail an: info@ambulante-haushaltshilfe.de